ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Handwerksbetrieb

SHS Peringer Sanitär – Heizung – Solar

 Reinhard  Peringer

Andlaustr. 11, D-79346 Endingen Tel. 07642 – 90009-0

E-Mail: info@baeder-heizung.eu  Steuer-ID: DE271372830

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des  Handwerksbetriebes SHS

       Peringer - nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner –  nachstehend "Auftraggebers" genannt.

       Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und  dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn  der Auftraggeber  

       nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach  Bekanntgabe der Änderungen an den

      Auftragnehmer absenden.

 

 2. Vertragsgegenstand

        2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit Geräte und Sachen. Nach

               deren Überprüfung wird der Handwerksbetrieb nach Absprache mit dem Auftraggeber die Geräte und Sachen reparieren.

       2.2 Eine genaue Bezeichnung der Geräte, Sachen und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden gegebenenfalls in einer gesonderten

               Vereinbarung festgelegt.

       2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung – sofern gewünscht -, die den Erhalt der Sachen und Geräte bestätigt.

        2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur

              maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des  Auftraggebers.

       2.5 Für Genehmigungen in jeder Form, welche erforderlich werden zu Ihrem Bauvorhaben, dazu setzen wir voraus, 

            dass Diese verbindlich abgeklärt, bzw. vorhanden sind.
           
Sofern dazu von uns etwas gewünscht wird, müssen wir schriftlich beauftragt werden, damit wir überhaupt bei 

            irgendwelchen Äm ter,  Behörden tätig werden könnten.                            

   

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per

       Fax, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Geräte und Sachen oder durch mündliche

       Vorgaben.

  

4. Vergütung

4.1 Der Auftragnehmer repariert den Reparaturgegenstand zu den jeweils aktuellen Preislisten. Auf Wunsch macht der Auftragnehmer den Auftraggeber auf

       den aktuellen Preis aufmerksam oder der Auftraggeber fordert den aktuellen Preis an.

 4.2 Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages

        §§ 631 ff. BGB.

 4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer behält sich

       das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.

4.4  Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die

       Arbeitsleistung die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

4.5  Wird die Reparatur der Sachen und/oder Geräte aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den

       Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.

4.6 Sämtliche Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer

       ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % - über dem Basiszinssatz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber

       hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden nach tatsächlichem

       Aufwand zu den aktuell geltenden Preislisten  berechnet.

4.8 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich am Tage der Abrechnung  zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit

       19 %. 

4.9 Dem Auftragnehmer sind ungehinderten Zugang und befahrbare Wege bereit zu stellen. Bei jedem Eingriff in bestehende Leitungssysteme werden dicht

       schließende Ventile sowie ein intaktes Leitungsnetz vorausgesetzt.

  

5. Abnahme

5.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert.

5.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum abholt oder

        nicht die Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich bestätigt.

Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.

 

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso gelten ausschließlich die Gewährleistungszusagen der Lieferanten, Zulieferer bzw. Hersteller.

  

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt

       verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen

       der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für

      die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht

      wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der

      Auftragnehmer in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den

      Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder

      Unmöglichkeit.

7.3   Der Gerichtsstand ist immer der Geschäftsort des Unternehmens des Auftragnehmers.

 

Firma: SHS Peringer

Geschäftsführer: Reinhard Peringer

Stand: Juni 2016